Ausbildung · 5 Min.
Ausbildungsvertrag: was vom Brutto übrig bleibt
Inhalt zuletzt geprüft am 4. September 2026
Im Vertrag steht eine Zahl, auf dem Konto landet eine kleinere. Der Unterschied ist kein Fehler und keine Willkür, sondern die Summe von vier Sozialversicherungsbeiträgen und, je nach Höhe, der Lohnsteuer.

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Was mindestens im Vertrag stehen muss
Für Ausbildungen, die im Jahr 2026 beginnen, beträgt die monatliche Mindestvergütung 724 Euro im ersten Jahr, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Jahr. Tarifverträge dürfen davon nach unten abweichen (Paragraf 17 Absatz 3 BBiG), viele liegen aber darüber. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Anlageberatung.
Quelle: Bekanntmachung vom 07.10.2025, BGBl. 2025 I Nr. 235, zu Paragraf 17 BBiG, Stand 04.09.2026
Die vier Abzüge und wer sie trägt
Diese Beitragssätze gelten für das gesamte Bruttoentgelt:
- Rentenversicherung 18,6 Prozent: getragen von Versicherten und Arbeitgebern je zur Hälfte (Paragraf 168 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI).
- Krankenversicherung 14,6 Prozent: ebenfalls je zur Hälfte (Paragraf 241 und 249 Absatz 1 SGB V). Dazu ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt 2,9 Prozent für 2026.
- Pflegeversicherung 3,6 Prozent: je zur Hälfte (Paragraf 58 Absatz 1 SGB XI). In Sachsen tragen Beschäftigte einen Prozentpunkt allein (Paragraf 58 Absatz 3 SGB XI).
- Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent: je zur Hälfte (Paragraf 341 Absatz 2 und 346 Absatz 1 SGB III).
Zwei Regeln, die nur Azubis kennen müssen
Die 325-Euro-Grenze. Verdienst du als Auszubildender monatlich nicht mehr als 325 Euro, trägt der Arbeitgeber den gesamten Sozialversicherungsbeitrag allein (Paragraf 20 Absatz 3 Nummer 1 SGB IV). Bei den Mindestvergütungen 2026 greift das nur in Ausnahmefällen, etwa in Teilzeitausbildungen.
Der Zuschlag für Kinderlose. Er beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte in der Pflegeversicherung, fällt aber erst nach Ablauf des Monats an, in dem du das 23. Lebensjahr vollendest (Paragraf 55 Absatz 3 Satz 1 SGB XI). Wer mit 17 anfängt, sieht ihn jahrelang nicht.
Quelle: Paragraf 20 SGB IV und Paragraf 55 SGB XI, Stand 04.09.2026
Wann Lohnsteuer dazukommt
Einkommensteuer fällt erst oberhalb des Grundfreibetrags an. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 liegt er bei 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen (Paragraf 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG). Davor werden noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Paragraf 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (Paragraf 10c EStG) abgezogen. Viele Azubis bleiben im ersten Jahr darunter, im dritten sieht es oft anders aus.
Was du mit deiner ersten Abrechnung machen solltest
Nimm den Zettel und ordne jede Zeile einer der oben genannten Vorschriften zu. Wenn eine Zeile übrig bleibt, frag in der Personalabteilung nach. Und heb die Abrechnungen auf, du brauchst sie für die Steuererklärung. Verbindlich ist deine Abrechnung, nicht ein Beispiel im Netz.
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Was dieser Text nicht leistet
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Er nennt keine bestimmte Ersparnis und verspricht keinen wirtschaftlichen Vorteil. Roman Block tritt als Tippgeber auf und vermittelt keine Verträge, siehe Impressum.