Absicherung · 5 Min.
Erste eigene Wohnung: welche Versicherungen nötig sind
Inhalt zuletzt geprüft am 4. September 2026
Kaum ist der Mietvertrag unterschrieben, kommen die Angebote. Vieles davon brauchst du beim Einzug nicht. Zwei Dinge sind wirklich Pflicht, zwei weitere lohnen ein ernsthaftes Nachdenken, der Rest kann warten.

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Pflicht ist erstaunlich wenig
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur wenige Versicherungen, und die meisten davon hast du längst.
Krankenversicherung. Wer zur Berufsausbildung gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V). Für alle mit Wohnsitz im Inland, die nicht gesetzlich versichert sind, gilt die Pflicht zu einer privaten Krankheitskostenversicherung (Paragraf 193 Absatz 3 VVG).
Kfz-Haftpflicht. Nur wenn du ein Fahrzeug hältst. Dann ist sie zwingend (Paragraf 1 Pflichtversicherungsgesetz).
Eine gesetzliche Pflicht zur Privathaftpflicht oder zur Hausratversicherung gibt es nicht. Das macht sie nicht überflüssig, es verschiebt die Frage nur von der Pflicht hin zu der Frage, was ohne sie passiert.
Quelle: Paragraf 5 SGB V, Paragraf 193 VVG und Pflichtversicherungsgesetz, Stand 04.09.2026
Privathaftpflicht: der Schaden bei anderen
Der Grund steht im BGB: Wer fahrlässig das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen (Paragraf 823 Absatz 1 BGB). Diese Pflicht kennt keine gesetzliche Obergrenze und richtet sich nicht nach deinem Kontostand. Ein umgestoßener Rechner im Seminarraum ist ärgerlich, ein Wasserschaden über drei Etagen ist eine andere Größenordnung.
Ob du über deine Eltern mitversichert bist, hängt am Vertrag und nicht am Gesetz. Die Bedingungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter, oft geht es um die Erstausbildung und um dein Alter. Die einzige verlässliche Quelle dafür sind die Versicherungsbedingungen deiner Eltern. Ein Anruf dort klärt in fünf Minuten, was kein Ratgeber im Netz für dich beantworten kann.
Hausrat: der Schaden bei dir
Hier kommt der häufigste Irrtum. Der Vermieter versichert das Gebäude, nicht deine Sachen. Die Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer- und Elementarschäden sowie die Haftpflichtversicherung für das Gebäude sind Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden können (Paragraf 2 Nummer 13 Betriebskostenverordnung). Dein Bett, dein Rechner und dein Fahrrad stehen dort nicht.
Ob sich das für dich rechnet, hängt an einer einzigen Frage: Was kostet es, deinen Hausrat nach einem Totalschaden neu zu kaufen? Bei einer Matratze, einem gebrauchten Schreibtisch und einem alten Rechner fällt die Antwort anders aus als bei einer eingerichteten Wohnung. Rechne den Betrag einmal zusammen, bevor du entscheidest. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Anlageberatung.
Quelle: Paragraf 2 Betriebskostenverordnung, Stand 04.09.2026
Was beim Einzug meistens warten kann
Versicherungen für einzelne Geräte und Garantieverlängerungen decken Schäden ab, die dich selten in ernste Not bringen. Als Faustregel gilt: Versichere, was du nicht aus eigener Tasche ersetzen könntest.
Eine Ausnahme in der Denkweise, nicht in der Dringlichkeit, ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit voraus (Paragraf 43 Absatz 1 und 2 SGB VI). Wer gerade erst anfängt zu arbeiten, erfüllt das noch nicht. Das ist kein Grund für einen schnellen Vertragsabschluss, aber ein Grund, das Thema zu kennen.
Der Ablauf, der sich bewährt hat
Erst prüfen, was über die Eltern schon läuft. Dann den Wert deines Hausrats überschlagen. Dann entscheiden. Und Verträge nicht am Küchentisch unterschreiben, weil jemand vorbeigekommen ist. Welche Absicherung zu deiner Lage passt, klärst du mit einer Person, die dich und deine Verträge kennt.
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Was dieser Text nicht leistet
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Er nennt keine bestimmte Ersparnis und verspricht keinen wirtschaftlichen Vorteil. Roman Block tritt als Tippgeber auf und vermittelt keine Verträge, siehe Impressum.