Energie · 6 Min.
Strom und Gas wechseln: die sichere Checkliste
Der Preis pro Kilowattstunde ist die Zahl, die jeder vergleicht. Sie entscheidet aber nicht allein darüber, ob ein Tarif am Ende günstiger ist.
Vergleiche vier Dinge, nicht eins
Die Verbraucherzentrale nennt in ihrer Checkliste für den Anbieterwechsel vier Punkte, die zusammen betrachtet werden sollten:
- den Preis
- die Vertragsbedingungen
- die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist
- die Kosten im ersten und im zweiten Jahr, gegenübergestellt
Der letzte Punkt ist der, den Vergleichsportale am wenigsten betonen und der am häufigsten den Unterschied macht. Ein Tarif, der im ersten Jahr vorne liegt, kann im zweiten hinten liegen.
Quelle: Verbraucherzentrale, Check-Liste für den Anbieter-Wechsel, Stand 07.09.2025.
Die Bonusfalle
Ein Bonus kann einen Strom- oder Gastarif im ersten Jahr günstig wirken lassen, während der Preis ab dem zweiten Jahr teurer wird. So beschreibt es die Verbraucherzentrale.
Das heißt nicht, dass jeder Bonustarif schlecht ist. Es heißt, dass der beworbene Jahrespreis oft nur für das erste Jahr gilt — und dass die entscheidende Frage lautet, was danach passiert. Rechne beide Jahre nebeneinander, bevor Du unterschreibst.
Quelle: wie oben, Stand 07.09.2025.
Zuerst: Welchen Vertrag hast Du überhaupt?
Davon hängt alles Weitere ab — und die meisten wissen es nicht. Anbieter sind verpflichtet, in den Vertragsunterlagen und in der Rechnung anzugeben, ob sie im Rahmen der Grundversorgung liefern oder außerhalb.
Grundversorgung
Dort landest Du automatisch, wenn Du nie etwas vereinbart hast — schon die bloße Entnahme von Strom begründet den Vertrag. Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Kunden beliefert, oft die örtlichen Stadtwerke.
In der Grundversorgung kannst Du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einer Preisänderung sogar fristlos.
Das ist die komfortabelste Position von allen — und gleichzeitig meist die teuerste. Wer hier sitzt, kann ohne Wartezeit handeln.
Sondervertrag
Hast Du irgendwann einen bestimmten Tarif vereinbart, gelten dessen Bedingungen. Erstlaufzeiten von bis zu 24 Monaten sind möglich. Währenddessen kannst Du nur kündigen, wenn
- der Anbieter den Vertrag einseitig ändert, etwa durch eine Preiserhöhung,
- er Pflichten wiederholt verletzt, etwa die rechtzeitige Rechnungserstellung,
- oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug.
Welche Voraussetzungen beim Umzug genau gelten, hängt vom Einzelfall ab — das steht in Deinem Vertrag, und die Verbraucherzentrale hilft im Zweifel weiter.
Quelle: Verbraucherzentrale, Grundversorgung oder Sondervertrag?, Stand 15.08.2025. Rechtsrahmen der Grundversorgung sind die Verordnungen StromGVV und GasGVV.
Bevor Du unterschreibst
Nimm Deine letzte Jahresabrechnung zur Hand. Darauf steht Dein tatsächlicher Verbrauch in Kilowattstunden — die einzige Zahl, mit der ein Vergleich überhaupt aussagekräftig wird. Schätzwerte führen regelmäßig zu Tarifen, die zum eigenen Verbrauch nicht passen.
Die Bundesnetzagentur nennt vier Punkte, die vor Vertragsabschluss kritisch zu prüfen sind: Vertragslaufzeiten („je kürzer, desto flexibler"), Kündigungsfristen, Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln sowie die Zahlungsmodalitäten.
Besonders kritisch: Vorkasse-Angebote. Wird der Lieferant insolvent, kann im Voraus gezahltes Geld verloren gehen. Ohne Strom stehst Du deshalb nicht da — dafür gibt es die Ersatzversorgung. Aber das Geld ist weg.
Wie der Wechsel tatsächlich abläuft
Weniger dramatisch, als die meisten denken. Kündigung und Wechsel sind kostenfrei — der Grundversorger darf dafür keine Entgelte verlangen, und auch sonst dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Den Rest erledigt in der Regel der neue Anbieter: Er kündigt beim alten unter Beachtung der Fristen, dafür braucht er von Dir eine Vollmacht. Anschließend muss er Dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er liefert. Verzögert sich der Wechsel, kannst Du Schadensersatz verlangen — und zwar muss der Lieferant oder Netzbetreiber beweisen, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat, nicht umgekehrt.
Seit dem 6. Juni 2025 läuft der technische Vorgang beim Strom binnen 24 Stunden und an jedem Werktag.
Der häufigste Irrtum dazu: Diese 24 Stunden betreffen nur den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Deine Kündigungsfristen bleiben unverändert. Ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit endet dadurch keinen Tag früher.
Was Du bereithalten solltest: die Marktlokations-ID von Deiner Abrechnung, ersatzweise Name, Adresse, Zählernummer, bisheriger Anbieter und Kundennummer. Und den Zählerstand zum Wechselzeitpunkt ablesen.
Quelle: Bundesnetzagentur, Lieferantenwechsel, abgerufen 08.08.2026. Rechtsgrundlagen dort: § 20 StromGVV, § 20a EnWG, §§ 249 ff. BGB.
Warum Du Deine Zählernummer nicht herausgeben solltest
Um einen Wechsel einzuleiten, genügen Name, Adresse und ein weiteres zuordenbares Merkmal — etwa die Zählernummer oder Deine bisherige Kundennummer. Das beschleunigt den Ablauf, eröffnet aber auch Missbrauch: Was als harmloses Informationsgespräch am Telefon beginnt, kann darauf abzielen, genau diese Angaben zu bekommen.
Die Bundesnetzagentur rät ausdrücklich zu Zurückhaltung mit Daten aus Energielieferverträgen. Ist Dir doch ein Vertrag untergeschoben worden, gilt bei Abschlüssen an der Haustür, am Telefon oder im Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen — die Frist beginnt erst, wenn Du ordnungsgemäß darüber belehrt wurdest.
Quelle: wie oben. Widerrufsrecht nach §§ 355, 312g BGB.
Wann Du es lassen solltest
Wenn Du innerhalb des letzten Jahres bereits verglichen und gewechselt hast, ist ein erneuter Wechsel selten den Aufwand wert. Dasselbe gilt, wenn Dein rechnerischer Spielraum klein ausfällt: Dann liegt Dein Hebel woanders — bei Verträgen, an die Du seltener denkst.
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Wo Du in zwei Minuten siehst, ob es sich für Dich lohnt
Der Check auf der Startseite rechnet Deinen Haushalt durch und sagt Dir, ob Strom bei Dir überhaupt der größte Posten ist — oder ob Du zuerst woanders hinschauen solltest.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Energie- oder Rechtsberatung. Er nennt keine bestimmte Ersparnis und verspricht keinen wirtschaftlichen Vorteil. Roman Block tritt als Tippgeber auf und vermittelt keine Verträge – siehe Impressum.