Gehalt · 5 Min.
Vermögenswirksame Leistungen: Was in deinem Vertrag steht
Inhalt zuletzt geprüft am 29. August 2026
Wenn dein Arbeits- oder Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen vorsieht, kannst du den dort genannten Betrag für einen geeigneten Vertrag beantragen.

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Was vermögenswirksame Leistungen sind
Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden über den Arbeitgeber in eine gesetzlich vorgesehene Anlageform überwiesen. Ob dein Arbeitgeber selbst etwas dazugibt und in welcher Höhe, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des eigenen Lohns vermögenswirksam angelegt werden.
Der Haken ist keiner im Kleingedruckten, sondern im Ablauf: VL fließen nur, wenn du sie beantragst. Wer nie einen VL-Vertrag eingereicht hat, lässt den Zuschuss einfach liegen. Monat für Monat.
Quelle: Fünftes Vermögensbildungsgesetz; eine Arbeitgeberleistung und ihre Höhe richten sich nach der jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen Grundlage. Stand 08/2026.
So kommst du an das Geld, in drei Schritten
- Nachsehen, was dir zusteht: Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine kurze Frage an die Personalabteilung klärt, ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber VL zahlt.
- Vertrag wählen: VL können unter anderem in einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits fließen. Welche Form passt, hängt von deiner Situation ab. Nicht jede wird staatlich gefördert.
- Bescheinigung an den Arbeitgeber: Du reichst die Vertragsdaten ein, der Arbeitgeber überweist direkt in den Vertrag. Ab dann läuft es von allein.
VL-Verträge sind auf mehrere Jahre angelegt; an das Guthaben kommst du erst nach Ablauf der vertraglichen Bindung heran. Plane das Geld also nicht für kurzfristige Ausgaben ein.
Der Antrag beim Arbeitgeber, Schritt für Schritt
Ein Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Es genügt eine Mitteilung an die Personalabteilung mit Anlageform, Anbieter, gewünschtem Beginn, Betrag und der genauen Vertragsbezeichnung; die Bescheinigung, die dir dein Anbieter nach Vertragsabschluss schickt, enthält genau diese Angaben. Der Arbeitgeber überweist dann direkt in deinen Vertrag, gekennzeichnet als vermögenswirksame Leistung.
Musterformulierung für die Personalabteilung:
„Hiermit beantrage ich die Anlage vermögenswirksamer Leistungen ab dem nächstmöglichen Abrechnungsmonat. Anlageinstitut: [Name], Vertragsnummer: [Nummer], monatlicher Betrag: [Betrag] Euro. Die Vertragsbescheinigung des Anbieters liegt bei.“
Drei Dinge solltest du dabei wissen:
- Rückwirkend geht nicht. VL fließen nur aus Lohn, der noch nicht abgerechnet ist. Praktisch heißt das: ab der nächsten Gehaltsabrechnung. Jeder Monat ohne Antrag ist verschenkt.
- Die Wahl liegt bei dir. Anlageform und Anbieter bestimmst du selbst; der Arbeitgeber darf sie dir nicht vorschreiben. Nur eine Anlage im Unternehmen des Arbeitgebers braucht dessen Zustimmung.
- Auch ohne Zuschuss möglich: Zahlt dein Arbeitgeber nichts, kannst du schriftlich verlangen, dass Teile deines Gehalts als VL angelegt werden, bei laufender Zahlung ab 13 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss dem nachkommen; ändern oder beenden kannst du das einmal pro Kalenderjahr.
Quellen: § 11 Fünftes VermBG (Anspruch auf Gehaltsumwandlung, Mindestbeträge, jährliches Änderungsrecht), § 12 (freie Wahl der Anlage), § 3 (Direktüberweisung); BMF-Schreiben vom 31.05.2024, Rn. 57 bis 63 (Mitteilung formlos, nicht rückwirkend, Obergrenze 870 Euro/Jahr). Stand 08/2026.
Obendrauf: die Arbeitnehmersparzulage
Zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss fördert der Staat VL-Sparen mit der Arbeitnehmersparzulage, seit 2024 mit deutlich höheren Einkommensgrenzen: Sie steht dir zu, wenn dein zu versteuerndes Einkommen höchstens 40.000 Euro beträgt (80.000 Euro bei Zusammenveranlagung).
- Beteiligungssparen (z. B. Aktienfonds): 20 Prozent Zulage auf bis zu 400 Euro Sparleistung im Jahr, bis zu 80 Euro.
- Bausparen/Tilgung: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, bis zu 42,30 Euro.
- Beide Förderwege lassen sich kombinieren.
Beantragt wird die Zulage über die Steuererklärung. Dein Anbieter meldet die Sparleistung elektronisch ans Finanzamt.
Quelle: Verband der Privaten Bausparkassen, Arbeitnehmersparzulage, abgerufen 10.08.2026. Bis 2023 lagen die Grenzen bei 17.900/35.800 Euro.
VL in den Bausparvertrag: wann das passt
Der Bausparvertrag ist neben dem Fondssparplan das häufigste VL-Ziel, mit eigener Logik: Auf deine Einzahlungen gibt es die Sparzulage von 9 Prozent (bis 470 Euro im Jahr), und für die Zulage gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag startet. Die letzte Rate ist also deutlich kürzer gebunden als die erste. Nach der Sperrfrist ist das Guthaben frei verwendbar; nur ein späteres Bauspardarlehen bleibt an Wohnzwecke gebunden.
Dieselbe Sieben-Jahres-Logik gilt beim Fondssparplan: sechs Jahre einzahlen, danach ruht der Vertrag bis zum Ende der Frist. In Härtefällen wie längerer Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ist ein vorzeitiger Zugriff ohne Zulagenverlust vorgesehen.
Der ehrliche Vergleich: Bausparverträge kosten eine Abschlussgebühr von 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme (je nach Anbieter), und das Guthaben wird in der Sparphase kaum verzinst. Ohne die staatliche Förderung lohnt sich die Sparphase aus Sicht der Verbraucherzentralen derzeit eher nicht. Der Bausparvertrag passt deshalb vor allem, wenn du auf Sicherheit setzt, die Förderung tatsächlich bekommst und die Bausparsumme klein zur Sparrate wählst, oder wenn du konkret auf ein Wohnprojekt hin sparst.
Tilgst du bereits einen Kredit für die selbst genutzte Immobilie, gibt es einen oft übersehenen dritten Weg: VL können direkt in die Tilgung fließen und werden über denselben 9-Prozent-Weg gefördert. Beim Annuitätendarlehen vorher klären, ob Sondertilgungen vertraglich erlaubt sind.
Quellen: § 4 Fünftes VermBG (sechs Jahre Einzahlung, Sperrfrist sieben Jahre ab 1. Januar des Abschlussjahres, Härtefälle in Abs. 4; § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 für Bausparen und Tilgung); Verbraucherzentrale zu vermögenswirksamen Leistungen (Stand 14.05.2025) und deren Bauspar-Ratgeber (Stand 11/2025: Abschlussgebühr, Guthabenverzinsung). Stand 08/2026.
Ehrlich gesagt
Wo die Grenzen liegen
VL ersetzen keine Rücklage und sind nicht automatisch risikofrei: Bindung, Kosten und mögliche Wertschwankungen hängen von der gewählten Anlageform ab. Wenn dein Vertrag einen Arbeitgeberzuschuss vorsieht, kann sich das Prüfen trotzdem lohnen.
Zahlt dein Arbeitgeber keine VL, kannst du trotzdem per Gehaltsumwandlung einzahlen und, innerhalb der Einkommensgrenzen, die Zulage mitnehmen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Einordnen
Der Check auf der Startseite fragt deinen möglichen VL-Anspruch ab und markiert den Punkt nur dann als Priorität, wenn Klärungsbedarf besteht.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuer- oder Anlageberatung. Er empfiehlt kein bestimmtes Produkt und keine bestimmte Anlageform. Roman Block tritt als Tippgeber auf und vermittelt keine Verträge, siehe Impressum.