Mobilität · 5 Min.
Kfz-Versicherung wechseln: Warum der 30. November dein Stichtag ist
Inhalt zuletzt geprüft am 28. August 2026
Kein anderer Vertrag hat einen so bekannten Wechseltermin, und kaum einer wird trotzdem so oft verpasst. Was bis zum 30. November passieren muss, und welche zweite Tür danach noch offen ist.

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Warum ausgerechnet der 30. November?
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen im Kalenderjahr. Sie enden am 31. Dezember und verlängern sich automatisch, wenn niemand kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf. Deshalb gilt: Die Kündigung muss bis zum 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein. Nicht abgeschickt. Eingegangen.
Der 30. November ist kein Poststempel-Datum. Wer auf den letzten Drücker kündigt, sollte einen Weg wählen, der den Zugang belegt, etwa das Online-Postfach des Versicherers oder eine E-Mail mit Eingangsbestätigung.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Autoversicherung bis 30. November wechseln, Stand 03.11.2025.
Die richtige Reihenfolge: erst Zusage, dann Kündigung
Die Verbraucherzentrale ist hier eindeutig: Kündige den alten Vertrag erst, wenn ein verbindliches Angebot des neuen Versicherers vorliegt und der neue Vertrag geschlossen ist. Sonst riskierst du eine Lücke, und bei der Kfz-Haftpflicht ist das keine Kleinigkeit, denn ohne sie darf dein Auto nicht auf die Straße.
Praktisch heißt das: im Oktober oder November vergleichen, den neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar abschließen, und erst dann die Kündigung an den alten Versicherer schicken.
Der Preis ist nur die halbe Wahrheit
Beim Vergleich zählen neben dem Beitrag vor allem die Leistungen: die Höhe der Deckungssummen, der Umfang der Kaskoversicherung und Details wie die Regelung bei Wildschäden oder die sogenannte Mallorca-Police für Mietwagen im Ausland.
Ein Tarif, der auf dem Papier günstiger ist, kann diese Punkte schwächer regeln. Lies die Leistungsübersicht, bevor du wechselst, nicht danach.
Quelle: wie oben, Stand 03.11.2025.
Den Stichtag verpasst? Es gibt eine zweite Tür
Erhöht dein Versicherer den Beitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht: einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung. Das gilt unabhängig vom 30. November, und Beitragserhöhungen werden oft erst im Herbst oder Winter verschickt.
Genau hinsehen lohnt sich: Manche Erhöhung versteckt sich in der Beitragsrechnung für das Folgejahr. Vergleiche den neuen Jahresbeitrag mit dem alten, bei gleicher Schadenfreiheitsklasse.
Quelle: wie oben, Stand 03.11.2025. Rechtsgrundlage der Sonderkündigung bei Prämienerhöhung: § 40 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Ehrlich gesagt
Wann du nicht wechseln solltest
Ein Wechsel nur wegen weniger Euro Unterschied ist selten den Aufwand wert, wenn dein aktueller Tarif leistungsstark ist, insbesondere, wenn du von Bestandsregelungen profitierst, die Neuverträge nicht mehr bieten. Und wer einen offenen Schaden in Bearbeitung hat, wartet mit dem Wechsel besser dessen Abschluss ab.
Vergleichen, und im Kuchen sehen, was Mobilität dich kostet
Wenn du wechseln willst, vergleiche neben dem Beitrag auch Deckung, Selbstbeteiligung, Fahrerkreis und Vertragsbedingungen.
Und wenn du wissen willst, welche laufenden Kosten im Bereich Mobilität Aufmerksamkeit brauchen: Der Kosten-Check auf der Startseite ordnet den Bereich im Browser und ohne Anmeldung ein.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Er nennt keine bestimmte Ersparnis und verspricht keinen wirtschaftlichen Vorteil. Roman Block tritt als Tippgeber auf und vermittelt keine Verträge, siehe Impressum.