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Mobilfunk & Internet · 6 Min.

Handy und Internet: Deine Rechte nach der TKG-Reform

Inhalt zuletzt geprüft am 28. August 2026

Kaum ein Vertragstyp hat in den letzten Jahren so viele neue Verbraucherrechte bekommen, und kaum jemand nutzt sie. Monatliche Kündbarkeit, Minderung, Entschädigungen: Rechte, die Geld wert sind und ungenutzt verfallen.

Rechnungen und ein Ordner auf einem Küchentisch
Alltagssituation · KI-generiertes Symbolbild
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Nach der Mindestlaufzeit bist du frei. Monatlich

Seit der TKG-Reform gilt: Läuft dein Handy-, DSL- oder Kabelvertrag nach der maximal 24-monatigen Erstlaufzeit automatisch weiter, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die alte Falle, verpasster Stichtag, wieder zwölf Monate gebunden, gibt es für Verlängerungen nicht mehr.

Das verschiebt die Verhandlungsmacht: Wer aus der Mindestlaufzeit heraus ist, kann jeden Monat gehen, und genau das macht Bestandskunden-Rückholangebote möglich. Ein Anruf bei der Kündigungsabteilung kostet nichts.

Quelle: Verbraucherzentrale, Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge, Stand 17.04.2026.

Internet langsamer als bezahlt? Miss nach, und mindere

Liefert dein Anbieter regelmäßig weniger Bandbreite als vertraglich zugesagt, kannst du den Vertrag fristlos kündigen oder deine Zahlung mindern, und zwar in dem Umfang, in dem die Leistung eingeschränkt ist.

Der anerkannte Nachweis läuft über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de): Dort dokumentierst du mit der offiziellen Mess-App, was bei dir tatsächlich ankommt. Die genauen Anforderungen an die Messreihe erklärt das Tool selbst beim Durchlauf.

Quelle: wie oben, Stand 17.04.2026.

Beim Wechsel darfst du nicht offline stehen

Beim Anbieterwechsel darf dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dauert es länger, steht dir eine Entschädigung zu: 20 Prozent des Monatsentgelts, mindestens 10 Euro, für jeden weiteren Arbeitstag.

Auch die Rufnummernmitnahme ist abgesichert: Klappt sie nicht rechtzeitig, bekommst du ab dem zweiten Arbeitstag 10 Euro für jeden weiteren Tag.

Diese Ansprüche musst du geltend machen. Automatisch überweist sie kein Anbieter. Ein kurzes Schreiben mit Datum der Unterbrechung genügt als Anfang.

Quelle: wie oben, Stand 17.04.2026.

Preiserhöhung im laufenden Vertrag?

Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, etwa den Preis, kannst du innerhalb von drei Monaten nach der Information fristlos kündigen. Die Mitteilung dazu kommt gern unscheinbar daher; wer seine Rechnung liest, verpasst das Fenster nicht.

Quelle: wie oben, Stand 17.04.2026.

Ehrlich gesagt

Erst Restlaufzeit prüfen, dann vergleichen

Innerhalb der Mindestlaufzeit bringt ein Vergleich dir nur Vorfreude. Prüfe deshalb deine Vertragsunterlagen und setze dir bei Bedarf einen organisatorischen Termin zum erneuten Nachsehen. Ob und wann du kündigen kannst, wird dabei nicht berechnet.

Vergleichen, bevor sich der Vertrag still verlängert

Wenn deine Laufzeit es zulässt, vergleiche mehrere Angebote anhand von Gesamtpreis, Leistung, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.

Noch gebunden? Die Prüftermin-Erinnerung auf der Startseite setzt anhand einer offen gezeigten Zeitannahme ausschließlich einen organisatorischen Termin zum Nachsehen in deinen Kalender. Sie berechnet weder eine Kündigungsfrist noch ein Vertragsende und bewertet keine Kündbarkeit.

Zum Check auf der Startseite und danach zur Erinnerung →

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Er nennt keine bestimmte Ersparnis und verspricht keinen wirtschaftlichen Vorteil. Roman Block tritt als Tippgeber auf und vermittelt keine Verträge, siehe Impressum.