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Konto · 5 Min.

Girokonto wechseln: Der gesetzliche Kontowechselservice

Inhalt zuletzt geprüft am 28. August 2026

Der häufigste Grund, bei einem zu teuren Konto zu bleiben, ist die Angst vor dem Umzug. Dabei ist der Wechsel seit 2016 gesetzlich geregelt, mit klaren Fristen und klarer Haftung.

Rechnungen und ein Ordner auf einem Küchentisch
Alltagssituation · KI-generiertes Symbolbild
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Dein Recht: Beide Banken müssen mithelfen

Seit September 2016 ist der Kontowechsel gesetzlich geregelt: Das Zahlungskontengesetz (§§ 20, 21 ZKG) verpflichtet alte und neue Bank, dir beim Umzug zu helfen. Das ist keine Kulanz und kein Marketing-Service. Es ist ein Anspruch, den du hast.

Die Hilfe umfasst das, was am Kontowechsel wirklich lästig ist: Daueraufträge, Lastschriftmandate und eingehende Überweisungen wie Gehalt oder Rente.

Quelle: Verbraucherzentrale, Banken müssen beim Kontowechsel helfen, Stand 27.06.2024.

So läuft die gesetzliche Kontowechselhilfe ab

Du erteilst der neuen Bank eine Ermächtigung. Den Rest stoßen die Institute untereinander an:

  • Die alte Bank übermittelt binnen 5 Geschäftstagen eine Liste deiner Daueraufträge sowie der eingehenden Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten, an die neue Bank und an dich.
  • Die neue Bank richtet 5 Geschäftstage später die gewünschten Daueraufträge ein und akzeptiert die Lastschriften.
  • Zum Wunschtermin führt die alte Bank keine Daueraufträge mehr aus, überweist das Restguthaben und schließt das Konto.

Die 13-Monats-Liste ist nebenbei ein ehrlicher Kassensturz: Auf ihr stehen alle wiederkehrenden Abbuchungen, auch die Abos, an die du nicht mehr gedacht hast.

Quelle: wie oben, Stand 27.06.2024.

Was es kostet, und wer haftet, wenn etwas schiefgeht

Die Listen, deine Daten und die Kontoschließung sind kostenlos. Entgelte für weitere Leistungen darf eine Bank nur erheben, wenn sie ausdrücklich mit dir vereinbart wurden.

Und wenn eine Lastschrift platzt, weil beim Umzug etwas schiefgelaufen ist? Dann haften beide Banken gesamtschuldnerisch (§ 25 ZKG). Du kannst dich also an eine von beiden halten und musst nicht klären, wer den Fehler gemacht hat.

Quelle: wie oben, Stand 27.06.2024.

Woran der Wechsel in der Praxis trotzdem hakt

Die Liste der alten Bank reicht 13 Monate zurück. Jährliche Abbuchungen, die länger her sind, etwa eine Versicherung mit Jahresbeitrag, können durchs Raster fallen. Geh deshalb einmal die Jahresrechnungen durch, bevor du das alte Konto schließt, oder lass es zwei bis drei Monate parallel weiterlaufen.

Denk auch an Stellen, die deine Kontonummer gespeichert haben, ohne abzubuchen: Arbeitgeber, Finanzamt, Krankenkasse.

Ehrlich gesagt

Prämie ist kein Grund

Wechselprämien sind einmalig, Kontogebühren laufend. Rechne den Jahrespreis des neuen Kontos, Grundgebühr, Kartenpreis, Buchungsentgelte, Bargeldversorgung, gegen dein aktuelles, bevor eine Prämie die Entscheidung trifft.

Vergleichen, bevor die Gebühren weiterlaufen

Wenn du wechseln willst, vergleiche neben dem Preis auch Leistungen, Bedingungen und Erreichbarkeit.

Ob Kontogebühren für dich gerade ein sinnvoller Ansatzpunkt sind, ordnet der ganzheitliche Kosten-Check auf der Startseite ein.

Zum Check auf der Startseite →

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Anlageberatung. Er nennt keine bestimmte Ersparnis und verspricht keinen wirtschaftlichen Vorteil. Roman Block tritt als Tippgeber auf und vermittelt keine Verträge, siehe Impressum.